01.06.1999 · Fachbeitrag · „Überhöhte“ Eigenlaborrechnungen
Luxusbehandlung und betriebswirtschaftliche Kalkulation
| Das Oberlandesgericht (OLG) Köln ist der Auffassung, daß private Krankenkassen ihren Kunden nicht die Kosten einer Luxusbehandlung erstatten müssen. Zudem mißtraut es Zahnärzten, die zahntechnische Leistungen im eigenen Labor durchführen, nicht nach den Sätzen der BEL-Liste abrechnen und eine betriebswirtschaftliche Kalkulation vermissen lassen (Urteil vom 30.9.98, Az. 5 U 168/96; Abruf-Nr. 99182). |
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