01.12.2003 · Fachbeitrag · Um- und Anschlussfinanzierung
Tipps zur Vorfälligkeitsentschädigung sowie zum Forward- und Paralleldarlehen
| In der „Kunden-Bank-Beziehung“ birgt kaum ein anderer Bereich ein derartig großes Konfliktpotenzial wie die Vorfälligkeitsentschädigung, die von den Kreditinstituten bei der vorzeitigen Kündigung eines Festzinskredits zur Immobilienfinanzierung mit vertraglich vereinbarter Laufzeit berechnet wird. Die Berechnungsmethodik ist für den Kreditnehmer oft nur schwer zu durchschauen. Nachfolgend geben wir einige Hinweise dazu, wann eine Vorfälligkeitsentschädigung in welcher Höhe verlangt werden kann. Außerdem zeigen wir Finanzierungsalternativen zur Umgehung einer Vorfälligkeitsentschädigung auf, mit deren Hilfe trotzdem vom niedrigen Zinsniveau profitiert werden kann. |
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