01.05.2000 · Fachbeitrag · Unternehmenssteuerreform
Besteht jetzt schon Handlungsbedarf wegen der geplanten Steuerreform?
| In den Medien wird fast täglich über die geplante Unternehmenssteuerreform und die damit verbundenen Steuersenkungen diskutiert. Beispielsweise sollen der Eingangs- und der Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer gesenkt werden (ab 2001 auf 19,9 bzw. 48,5 Prozent, ab 2003 auf 17 bzw. 47 Prozent und ab 2005 auf 15 bzw. 45 Prozent). Außerdem wird darüber nachgedacht, den (Alters-)Freibetrag für Veräußerungsgewinne von derzeit 60.000 auf 100.000 DM zu erhöhen. Wenn Sie also die Aufgabe oder Veräußerung Ihrer Praxis planen, sollten Sie damit - soweit möglich - noch bis 2001 warten. |
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