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  • 09.08.2010 | Unternehmer-Glossar

    Wertbegriffe rund um das Anlagevermögen

    Unser Unternehmer-Glossar erläutert diesmal in Kurzform die gebräuchlichsten Wertbegriffe zum Anlagevermögen.  

     

    Anschaffungswert: Der Anschaffungswert umfasst die Kosten, die zur Zeit der Anschaffung aufgewendet werden mussten, um den Einrichtungsgegenstand zu beschaffen.  

     

    Neuwert: Der Neuwert beinhaltet die Kosten, zu denen eine Anlage bzw. Maschine am Bewertungsstichtag in neuem und untadeligen Zustand aufzustellen wäre.  

     

    Zeitwert: Dies ist der Wert eines Gegenstandes unter Berücksichtigung seines Alters und seines Betriebszustandes, insbesondere der Abnutzung und Instandhaltung, der Verwendung und Nutzung sowie der durchschnittlichen technischen Nutzungs- und Lebensdauer.  

     

    Gebrauchswert ( „Teilrekonstruktionswert“): Hierdurch soll zum Ausdruck kommen, dass einem Gegenstand ein anderer - höherer - Wert als der Zeitwert zukommt, wenn er im Rahmen eines Unternehmens (einer Praxis) eingesetzt wird, als wenn er als einzelner Gegenstand an einen anderen Marktteilnehmer veräußert wird.  

     

    Wiederbeschaffungswert: Dieser Wert beinhaltet die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um zum Stichtag einen gleichartigen bzw. gleichwertigen Gegenstand wiederbeschaffen zu können.  

     

    Verkehrswert: Der Verkehrswert entspricht dem Preis, den man im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Anlage bzw. Gegenstand der gleichen Beschaffenheit bei einem Verkauf erzielen könnte.  

     

    Restwert: Damit ist der Wert einer Anlage gemeint, der sich nach Ablauf der zugrunde gelegten Nutzungsdauer ergibt.  

     

    Liquidationswert: Der in eine Unternehmensbewertung einfließende Liquidationswert (oder „Zerschlagungswert“) ist definiert als der Barwert der Nettoerlöse, der sich aus der Veräußerung der Einrichtungsgegenstände abzüglich der Liquidationskosten ergibt.  

     

    Schrottwert: Kann ein Gegenstand nicht mehr für seinen ursprünglichen Verwendungszweck eingesetzt werden, wird ihm nur noch ein Schrottwert beigemessen.  

     

    Buchwert: Die Anschaffungskosten - im Jahr der Anschaffung, in den Folgejahren der Buchwert des Vorjahres - minus der jährlich anfallenden steuerlichen Abschreibung ergibt den Buchwert am Ende des jeweiligen Geschäftsjahres (Anlagespiegel).  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 20 | ID 137730