01.08.2001 · Fachbeitrag · Urlaubsanspruch
Rückkehr aus Erziehungsurlaub - besteht Urlaubsanspruch für das ganze Jahr?
| Frage: „Meine Helferin bekam am 20. Juli 1999 ein Kind und hat im Anschluss daran ihren Erziehungsurlaub genommen. Sie wird am 20. Juli 2001 ihre Tätigkeit erneut bei mir aufnehmen. Wie hoch ist ihr Urlaubsanspruch? Haben Mütter auch für die Zeit der Mutterschutzfrist bzw. des Erziehungsurlaubs Anspruch auf Erholungsurlaub?“ |
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