01.02.2001 · Fachbeitrag · Vermietung
Anschaffungsnaher Aufwand: Alle Renovierungskosten in Zukunft sofort absetzbar?
| Für die Erwerber stark reparaturbedürftiger Immobilien gibt es positive Signale vom Bundesfinanzhof: Die obersten Steuerrichter planen, ihre bisherige Rechtsprechung zum „anschaffungsnahen Aufwand“ zu Gunsten von Vermietern und Praxisinhabern zu ändern. Bisher wurden Modernisierungs- und Reparaturaufwendungen als „Herstellungskosten“ eines Gebäudes behandelt, wenn sie in den ersten drei Jahren nach dem Kauf der Immobilie in der Summe mehr als 15 Prozent des Kaufpreises ausmachten. Negative Folge: Herstellungskosten wirken sich nur über die Abschreibung und damit häppchenweise verteilt über viele Jahre aus. |
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