01.07.2001 · Fachbeitrag · Vermietung
Kaufpreis schon bei Abschluss des Kaufvertrages sachgerecht auf Grundstück und Gebäude aufteilen
| Wird eine Immobilie vermietet, muss der Kaufpreis in den Grund- und Bodenanteil sowie den Gebäudeanteil aufgeteilt werden. Denn nur der Gebäudeanteil darf abgeschrieben werden. |
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