01.07.2003 · Fachbeitrag · Vermietung
Notargebühren zur Darlehensbesicherung sind steuerlich absetzbar
| Schuldzinsen können als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie mit vermieteten Immobilien zusammenhängen. Darunter fallen nicht nur die Zinsen, sondern alle Nebenkosten der Geldbeschaffung. Muss der Vermieter zur Besicherung eines Darlehens eine Grundschuld eintragen lassen, sind die dadurch verursachten Notargebühren als „Schuldzinsen“ bei den Vermietungseinkünften abziehbar - in den Jahren 1996 bis 1998 sogar neben dem Werbungskostenpauschbetrag von 42 DM pro qm. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. Oktober 2002 ( Az: IX R 72/99; Abruf-Nr. 030389 unter www.iww.de) entschieden. |
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