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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Vermietung

    Reparaturen vor Beginn der Selbstnutzung durchführen

    | Wenn Sie eine vermietete Immobilie besitzen, die Sie später selbst nutzen wollen, müssen Sie bei Reparaturen am Ende des Mietverhältnisses aufpassen: Die Kosten werden nur dann als Werbungskosten im Rahmen der Vermietung anerkannt, wenn es sich um typische Instandsetzungs- und Erhaltungsaufwendungen handelt. Außerdem ist erforderlich, dass die Reparaturen noch vor Ende des Mietverhältnisses durchgeführt werden. Wann Sie die Rechnungen bezahlen, spielt dagegen keine Rolle. |