01.02.2006 | Vermögensplanung
Die Altersvorsorge des Zahnarztes: Finden und schließen Sie Versorgungslücken
Nicht zuletzt aufgrund sinkender gesetzlicher Renten, demografischer Verschiebungen und angespannter bis rückläufiger wirtschaftlicher Entwicklungen in vielen Zahnarztpraxen ist es unerlässlich, sich rechtzeitig Gedanken um eine ausreichende Altersversorgung zu machen. Vielen Zahnärzten ist nicht bewusst, wie werthaltig ihre bestehende Altersversorgung überhaupt ist. Was aber ist zusätzlich nötig und welche Möglichkeiten der ergänzenden Altersversorgung bieten sich dem Zahnarzt. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen anhand eines Musterfalles typische Versorgungslücken auf und erläutert, wie Sie diese schließen können.
Musterfall
Der 40-jährige Zahnarzt Z erzielt mit seiner Praxis jährlich 90.000 Euro Gewinn. Seine gleichaltrige Ehefrau E arbeitet halbtags für 15.000 Euro brutto jährlich. Die Familie hat zwei Kinder.
Z zahlt seit zwölf Jahren in das Versorgungswerk ein. Die Einzahlungen von Z betragen 19,5 Prozent des relevanten Einkommens, höchstens jedoch 1.014 Euro monatlich (Regelhöchstbeitrag). Für das letzte Jahr zahlte Z also 12.168 Euro an das Versorgungswerk. Das Versorgungswerk stellt Z eine Altersrente von 4.020 Euro brutto, einen Berufsunfähigkeitsschutz von 3.285 Euro und eine Witwenversorgung in Aussicht. Zusätzlich zahlt Z in eine Lebensversicherung ein. Er erwartet daraus in 25 Jahren etwa 75.000 Euro. |
1. Ermittlung der Versorgungslücke
Zunächst ist zu fragen, ob und in welchem Umfang eine Versorgungslücke für das Ehepaar Z entsteht, wenn es sich aus dem Arbeitsleben zurückzieht.
Versorgungslücke von Z
Hinsichtlich einer etwaigen Versorgungslücke bei Z sind zunächst die folgenden Überlegungen anzustellen:
- Das monatliche Netto-Einkommen von Z liegt heute bei 4.092 Euro (monatliches Bruttoeinkommen: 7.500 Euro [= 90.000 Euro : 12] abzüglich Steuern inklusive Solidaritätszuschlag von 1.954 Euro, Beiträge an das Versorgungswerk von 1.014 Euro sowie Krankenversicherungsbeiträge von 440 Euro).
- Die spätere Altersrente aus dem Versorgungswerk von 4.020 Euro entspricht nach heutiger Kaufkraft lediglich 2.180 Euro (bei Annahme einer Inflation von 2,5 Prozent und einem 25-jährigen Zeitraum).
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