06.05.2009 | Versicherung und Vorsorge
Nutzen und Chancen zusätzlicher Altersvorsorgeprodukte für den Zahnarzt
von Steuerberater Bernhard Fuchs, Kanzlei Fuchs + Martin, Volkach, www.fuchs-und-martin.de
In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen dargelegt, dass für Zahnärzte in der Regel eine zusätzliche Altersvorsorge neben der Ärzteversorgung notwendig ist. Auch haben wir aufgezeigt, unter welchen Aspekten und Prioritäten die zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden sollte. Daran anknüpfend haben wir für Sie auf den folgenden Seiten eine umfassend Übersicht zusammengestellt, die Aufschluss gibt über
- die steuerliche Behandlung,
- die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie
- Gestaltungsspielräume bei den einzelnen Produkten.
Neue Rahmenbedingungen durch die Abgeltungsteuer
Durch die Einführung der Zinsabgeltungsteuer mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Höhe von 25 Prozent (siehe hierzu „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 7/2008, S. 14 ff.) ergibt sich bei allen laufenden Erträgen aus Geldanlagen für viele Zahnärzte ein steuerlicher Vorteil.
Während nämlich diese Erträge bis einschließlich 2008 mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wurden (der in der Regel - deutlich - über 25 Prozent liegt), unterliegen sie ab 2009 der Zinsabgeltungsteuer. Das gilt auch für Einmalauszahlungen aus Rentenversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden. Eine Ausnahme gilt für Rentenversicherungsverträge, die mindestens 12 Jahre laufen und nach Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommen. Hierbei wird nur der halbe Ertrag mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
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