01.05.2001 · Fachbeitrag · Versicherungswechsel
Trotz lückenloser Versicherungszeit wollen beide Rechtsschutzversicherungen nicht zahlen - was tun?
| Eine zahnärztliche Praxisgemeinschaft war von 1985 bis 1995 bei einer Gesellschaft rechtsschutzversichert. Am 19. Oktober 1995 wechselte sie die Versicherungsgesellschaft. In den Jahren 1991 bis 1996 behandelte einer der Zahnärzte eine Patientin, die ihren Behandler im Jahre 1998 wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers verklagte und Schadenersatz verlangte. Damit entstand das Problem: Trotz lückenloser Versicherungszeit wollte keine der beiden Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage machen - mit der Begründung, der Schadensfall sei vor bzw. nach der entsprechenden Versicherungszeit entstanden. |
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