01.03.2001 · Fachbeitrag · Versorgungswerk
Wann steht einem Zahnarzt eine Berufsunfähigkeitsrente zu?
| Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten: Das berufsständische Versorgungsrecht ist sehr kompliziert. In der Praxis werden Streitigkeiten oftmals vor Gericht ausgetragen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen gewährt das Versorgungswerk den Zahnärzten eine Berufsunfähigkeitsrente. Der Rentenanspruch entsteht erst bei völliger und dauernder Unfähigkeit, den Zahnarztberuf ausüben zu können. „Dauernd“ ist eine Berufsunfähigkeit nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 26. März 1999 (Az: 8 L 3080/98), wenn der Zahnarzt länger als ein Jahr nicht in der Lage ist, seinen Beruf nachhaltig auszuüben. |
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