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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Versteuerung von Sachbezügen

    Geldwerte Vorteile bei der Behandlung von Arbeitnehmern und des Ehegatten

    | Über den Honorarverzicht des Zahnarztes aus privaten Gründen hat der „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst” in Nr. 3/99, Seite 5, berichtet. Ein Honorarverzicht des Zahnarztes bei seinen Mitarbeitern oder deren Angehörigen ist steuerlich anders zu sehen. Die im Zusammenhang mit der Behandlung anfallenden Kosten in der Zahnarztpraxis bleiben Betriebsausgaben. Die Mitarbeiter erhalten jedoch aus der unentgeltlichen Behandlung einen Sachbezug (geldwerten Vorteil), der als zusätzlicher Arbeitslohn versteuert werden muß. Die unentgeltliche Behandlung wird nämlich als Gegenleistung des Zahnarztes für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft der Helferin eingestuft. |