01.01.2003 · Fachbeitrag · Werbeverbot
Auch Ärzte und Zahnärzte haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung!
| Auch Ärzte und Zahnärzte haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung, denn dabei handelt es sich um ein Grundrecht, das sich aus dem Grundgesetz (Artikel 5) und aus der Konvention für Menschenrechte (Artikel 10 MRK) ergibt. Dieses Grundrecht kann zwar durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden, jedoch nur in dem Maße, in dem dies in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist (Artikel 10 Abs. 2 MRK). |
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