01.11.2003 · Fachbeitrag · Werbeverbot
Kliniken dürfen (noch) anders werben als Zahnärzte
| Für Kliniken gelten nicht die gleichen Werbebeschränkungen wie für niedergelassene (Zahn-)Ärzte. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2003 (Az: 1 BvR 1608/02) hervor, der die bisherige Rechtsprechung des Gerichts bestätigt. Die Begründung könnte jedoch auch richtungsweisend für eine weitere Liberalisierung der zahnärztlichen Werbemöglichkeiten sein. |
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