01.01.2001 · Fachbeitrag · Werbeverbot
Zahnärzte dürfen im Internet über Behandlungsschwerpunkte informieren
| Zu den Darstellungsmöglichkeiten im Internet gibt es eine weitere aktuelle Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az: 38 O 90/00, Abruf-Nr. 001449). Auch hier hatte die Zahnärztekammer Nordrhein gegen zwei Zahnärzte einer Gemeinschaftspraxis geklagt, die über den Arztsuchservice der „Bremer Stiftung Gesundheit“ ihre Therapieschwerpunkte bekannt gegeben hatten. Nach Überzeugung der Kammer war das nicht erlaubt und zum Teil irreführend. |
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