01.04.2007 | Werbungskosten
Ist die Kürzung der Entfernungspauschale verfassungswidrig?
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind seit dem 1. Januar 2007 nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig („Werktorprinzip“). Nach einer Härtefallregelung sind jedoch ab dem 21. Entfernungskilometer entsprechende Kosten pauschal mit 0,30 Euro weiterhin „wie Werbungskosten“ zu berücksichtigen.
Gerichte uneins hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit
Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschlüsse vom 27. Februar 2007 [Az: 8 K 549/06]) und 2. März 2007 [Az: 7 V 21/07]) verstößt die Neuregelung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Dieser werde im Steuerrecht durch das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit konkretisiert. Das Finanzgericht hat zur Klärung der Rechtsfrage das Bundesverfassungsgericht (Az: 2 BvL 1/07) angerufen.
Ähnliche Bedenken hegt auch das Finanzgericht Saarbrücken (Beschluss vom 22. März 2007; Az: 2 K 2442/06), das ebenfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen will. Anders entschied jedoch das Finanzgericht Baden-Württemberg, das mit Urteil vom 7. März 2007 (Az: 13 K 283/06) die Neuregelung zur Entfernungspauschale als verfassungsgemäß ansieht.
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