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  • 01.04.1999 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Konkurrenzschutz bei Vorbereitungsassistenten

    | In der Ausgabe 5/98, Seite 11 haben wir ausführlich über verschiedene Konkurrenzschutzklauseln berichtet (Neue Abonnenten können den Beitrag kostenlos in der Redaktion anfordern). Den Konkurrenzschutz gegenüber dem Vorbereitungsassistenten haben wir nicht ausdrücklich behandelt. Dieser Punkt ist aber besonders interessant, da der Vorbereitungsassistent nach einer zweijährigen Tätigkeit in der Praxis die Voraussetzungen für eine eigene Niederlassung erlangt. Für Konkurrenzschutzklauseln bei Vorbereitungsassistenten gilt, daß der räumliche Einzugsbereich nicht zu weit gefaßt werden und die zeitliche Begrenzung zwei Jahre nicht überschreiten darf (vgl. §§ 74 ff. Handelsgesetzbuch). Zudem ist die Konkurrenzschutzklausel nur gültig, wenn eine sogenannte „Karenzentschädigung“ für den Wettbewerbsverzicht des Vorbereitungsassistenten vereinbart wird. |