10.03.2009 | Wettbewerbsrecht
Leitfaden des Bundesjustizministeriums zur Impressumspflicht beugt Abmahnungen vor
Wann besteht auf der Praxiswebsite eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Ein aktueller Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz klärt über diese und andere Fragen auf und hilft somit, Abmahnungen zu vermeiden. Den kompletten Leitfaden finden Sie im Online-Service in der Rubrik „Checklisten“.
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 7 | ID 125352