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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Werbeverbot für Zahnärzte zulässig

    | Das Werbeverbot für Zahnärzte ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz am 28.9.98 (Az: 6 C 10168/98). Nach Meinung der Richter werden die Zahnärzte durch dieses Verbot nicht unverhältnismäßig in dem Recht der freien Berufsausübung beeinträchtigt. Das Gericht lehnte den Antrag eines Zahnarztes ab, das in der Berufsordnung festgeschriebene Werbeverbot für nichtig zu erklären. Die Zahnärztekammer hat ihm unter Berufung auf das Werbeverbot Anzeigen im Internet untersagt. Der Zahnarzt hatte daher beantragt, die einschlägige Bestimmung der Berufsordnung als nichtig zu beanstanden, weil sie gegen die Berufsfreiheit des Art. 12 des Grundgesetzes verstößt. |