01.04.2002 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung
Honorarkürzungen sind nur berechtigt, soweit das Honorar auch tatsächlich ausgezahlt wurde
| Mit Urteil vom 23. Januar 2002 (Az: S-27/KA-2640/00) hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Prüfungsausschüsse im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung verpflichtet sind, etwaige Honorarkürzungen auf Grund einer Budgetierung zu beachten. Die Entscheidung des Sozialgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision beim Bundessozialgericht ausdrücklich zugelassen. |
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