01.05.2006 | Wirtschaftlichkeitsprüfung
So können Sie Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermeiden oder bestmöglich überstehen
Durch das „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GMG) wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2004 unter anderem die Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie zur Besetzung der Prüfgremien modifiziert (siehe hierzu „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 11/2003, S. 12). Als wesentliche Neuerung brachte das GMG mit sich, dass anstatt der bislang vorgesehenen Prüfung nach Durchschnittswerten nunmehr vom Gesetz die Zufälligkeitsprüfung als Regelprüfmethode vorgesehen ist. Die wirtschaftliche Behandlungsweise des Zahnarztes rückt daher verstärkt in den Focus, auch wenn die Abrechnung bislang nicht auffällig war.
In einer dreiteiligen Beitragsserie sollen Zahnärzten daher konkrete Hilfestellung vor, während und nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung gegeben werden. Dabei wird bewusst darauf verzichtet, juristische Einzelheiten des Verfahrens darzustellen, bei dem Sie im Ernstfall ohnehin ein versierter Anwalt begleiten sollte. Im Folgenden werden vielmehr praktische Tipps gegeben, wie Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermieden oder zumindest bestmöglich überstanden werden können.
Eine gute Dokumentation ist das A und O
Im Zusammenhang mit dieser Thematik ist zunächst eine gute Dokumentation in der Karteikarte unabdingbar. Kann der Zahnarzt in einer Prüfungssituation nicht erklären, warum er diese oder jene Position an einem bestimmten Tag an einem bestimmten Zahn erbrachte bzw. abrechnete, hat er schon halb verloren. Lassen sich dagegen auch diejenigen Leistungspositionen, die im Vergleich zum Fachgruppendurchschnitt überhöht abgerechnet sind, plausibel darstellen, können Wirtschaftlichkeitsprüfungen ohne oder mit geringen Kürzungen überstanden werden.
Der wesentliche Inhalt der Dokumentation insbesondere aus diesem Blickwinkel sei an den folgenden Beispielen aus dem Bema dargestellt:
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