01.05.1998 · Fachbeitrag · Zwei-Konten-Modell
Besonderheiten bei der Gemeinschaftspraxis beachten
| Der Große Senat des Bundesfinanzhofes hat jüngst das Zwei-Konten-Modell voll und ganz gebilligt, über das Steuergestaltungsmodell sowie die Gerichtsentscheidung haben wir ausführlich in der März-Ausgabe berichtet (Seiten 14 bis 16). Das Zwei-Konten-Modell ist auch in Gemeinschaftspraxen anwendbar, allerdings müssen die Partner aufpassen, daß sie nicht für die Schulden des jeweils anderen Partners haften müssen. Der „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ empfiehlt daher, die Entnahmeregelung sowie die Gewinn- und Verlustverteilung vertraglich exakt festzulegen. Eine entsprechende zweiseitige Mustervereinbarung haben wir bereits im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nr. 10/95 veröffentlicht. Neue Leser, die unsere Berichterstattung nicht zur Hand haben, können den Beitrag unter dem Stichwort „Zwei-Konten-Modell 10/95 Seiten 8 und 9“ bei der Redaktion kostenlos anfordern. |
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