01.06.2000 · Fachbeitrag · Zwei-Konten-Modell
BMF-Schreiben zum Schuldzinsenabzug veröffentlicht
| Im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ Nrn. 2 und 3/2000 haben wir Sie über die Neuregelung des betrieblichen Schuldzinsenabzuges informiert. Am 22. Mai 2000 hat nun das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Schreiben zur Neuregelung des Schuldzinsenabzuges nach § 4 Abs. 4a EStG veröffentlicht (Az: IV C 2 - S 2144 - 60/00). Besonders interessant dürfte für Sie die Aussage des BMF zur zeitlichen Anwendung der Neuregelung sein: „Die Regelung der Einschränkung des Schuldzinsenabzugs ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1998 enden. Die Über- und Unterentnahmen in Wirtschaftsjahren, die vor dem Jahr 1999 geendet haben, bleiben unberücksichtigt. Der Anfangsbestand ist daher mit 0 DM anzusetzen.“ |
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