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  • · Fachbeitrag · Altersvorsorge

    Rechnet sich der Erwerb einer DRV-Rente mit freiwilligen Beiträgen?

    von Dr. Gert Zimmermann, Zahnarzt

    | Zahnärzte sind über das Versorgungswerk im Alter abgesichert. Dennoch lohnen sich unter Umständen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. In diesem Beitrag werden einige Hinweise dazu gegeben. |

    Wer kann sich bis zu welchen Grenzen freiwillig versichern?

    Nach § 7 SGB VI können sich nicht versicherungspflichtige und über 16 Jahre alte Personen freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichern. Mit ≥ 60 Monatsbeiträgen erfüllt man die Wartezeit und erwirbt im Jahr 2016 einen Anspruch auf eine Regelaltersrente mit 65 Jahren und 5 Monaten bzw. in 2029 nach Ende der Übergangsregelung mit 67. Ledige können mit bis zu 22.766,40 Euro, Verheiratete bis zu 45.532,80 Euro steuerbegünstigt vorsorgen. 82 Prozent sind in 2016 abzugsfähige Sonderausgaben.

     

    Der wählbare freiwillige Monatsbeitrag zur DRV beträgt mindestens 86,24 Euro und maximal 1.159,40 Euro. So sind Einzahlungen von 1.034,88 bis 13.912,80 Euro im Jahr möglich. Für den Sonderausausgabenabzug ist es bei Verheirateten egal, wer den Beitrag entrichtet!