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  • · Fachbeitrag · Berufshaftpflicht

    Umfasst Ihr Haftpflichtschutz auch den Ruhestand? Nachhaftungsklausel bietet Schutz

    von Nicole Gerwert, www.wirtschaftsberatung-fuer-zahnaerzte.de

    | Mit Aufgabe der Praxistätigkeit denken viele Zahnärzte, dass ihnen keine Haftpflichtansprüche von Patienten wegen eines Behandlungsfehlers mehr drohen. Das kann jedoch ein Trugschluss sein: Solche Fehler während der aktiven Zeit können Sie im Ruhestand wieder einholen und dazu führen, dass Sie für Schäden selbst aufkommen müssen. Auch als noch aktiver Zahnarzt sollten Sie daher Ihren Versicherungsschutz überprüfen und ggf. in Form einer Nachhaftungsklausel nachbessern. Wie weit der Haftpflichtschutz zeitlich tatsächlich reicht, ist aber oft nicht auf den ersten Blick erkennbar. |

    Nachhaftungssituation überprüfen

    Die Frage nach dem Haftpflichtschutz stellt sich auch für ein Ausscheiden aus anderen Gründen wie z. B. Krankheit.

     

    Ausgangspunkt für die weiteren Anmerkungen zur Nachhaftungssituation ist folgendes Beispiel: