· Fachbeitrag · Best Practice
Erweiterung einer bestehenden BAG durch Aufnahme eines weiteren Partners
von StB, vBP Prof. Dr. Johannes G. Bischoff und StBin, Dipl.-Finanzwirtin Kerstin Löbe, Köln, bischoffundpartner.de
| In ZP 03/2024 haben wir in unserem Best-Practice-Fall, die Gründung einer BAG durch Aufnahme von Partnern in eine Einzelpraxis, dargestellt. Im aktuellen Beitrag geht es um die gesellschaftsrechtliche Aufnahme eines weiteren Zahnarztes oder einer Zahnärztin in eine bestehende Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), was auf verschiedene Weise möglich ist. Richtig gestaltet, führt dies ertragsteuerlich nicht zu einer Aufdeckung stiller Reserven, hat also keine unmittelbaren ertragsteuerlichen Folgen für die Altgesellschafter. |
Die Ausgangssituation
Dr. Dent und seine beiden Partner (vgl. ZP 03/2024, Seite 9) haben die vormalige Einzelpraxis erweitert, in neue Geräte und Inventar investiert und die BAG am Standort etabliert. Nun soll die BAG durch Aufnahme einer weiteren Kollegin, Dr. Karo, erweitert werden. Aufgrund der im Vorfeld durchgeführten professionellen Praxisbewertung (2 Mio. Euro) entsteht auch kein Streit über die Höhe der (Bar-)Einlageverpflichtung.
Ausgleichszahlung bedeutet Steuerlast
Für ihren Anteil von 20 % am Vermögen könnte Dr. Karo den Altgesellschaftern eine Ausgleichszahlung (Kaufpreis) von 400.000 Euro zahlen. Nachteil für die Altgesellschafter ist, dass dieser Kaufpreis (nach Abzug des anteiligen Buchwerts) voll versteuert werden muss. D. h., es gibt keine Steuerprivilegien wie z. B. den sog. halben durchschnittlichen Steuersatz.
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