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  • · Crashkurs Praxiscontrolling

    Kurzfristige Erfolgsrechnung: Was Ihre BWA zeigen sollte, aber nicht zeigt! Eine Fallstudie

    Bild: ©Natee Meepian - stock.adobe.com

    von Stephan Goblirsch, betriebswirtschaftliches Rechenzentrum für Zahnärzte (BRZ), Münster, goblirsch-gruppe.de

    | Im Rahmen des Lockdowns vom Frühjahr 2020 ist Zahnarzt M den Empfehlungen zum Schutze seiner Patienten und Mitarbeiter ohne Rücksicht auf das wirtschaftliche Ergebnis gefolgt und hat seine Praxis mit Labor auf eine Art Notbetrieb umgestellt. Die Prophylaxe wurde sogar komplett eingestellt. Ihm ist klar, dass die erhebliche Reduzierung der zahnärztlichen Behandlung und vollständige Aussetzung der Prophylaxe ‒ bei nur teilweise möglicher Kostensenkung ‒ entsprechende wirtschaftliche Folgen haben wird. Nun will er sich zeitnah Klarheit über das betriebliche Ergebnis verschaffen und fordert seine BWA (= Betriebswirtschaftliche Auswertung) bei seinem Steuerberater an. |

    Die BWA des April 2020

    Ende Mai erhält Zahnarzt M dann seine April-BWA nebst Vorjahresvergleich. Folgende Fragen beschäftigen ihn, die er mittels der BWA zu klären hofft:

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