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  • · Die Top 10 der Fördermittel für Zahnärzte (Teil 2)

    3 Förderprogramme für neue Vorhaben und Existenzfestigung einer Zahnarztpraxis

    Bild: ©jozsitoeroe - stock.adobe.com

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve

    | Sie haben in den letzten fünf Jahren den Sprung in die Selbstständigkeit gewagt, richten eine Zweigpraxis ein oder gründen eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder ein MVZ? Dann gehören Sie zum Kreis derer, die auf eine Vielzahl von Fördermitteln Zugriff hat. Zuschüsse und Finanzierungsfördermittel für Zahnärzte in der sogenannten Vorgründungs- und Etablierungsphase erleichtern die Festigung der beruflichen Selbstständigkeit. Dieser Beitrag stellt Ihnen drei Programme mit Praxisbeispielen vor, die vor allem für kleine Zahnarztpraxen interessant sind. Insbesondere das dritte Programm lässt sich in jeder Unternehmensphase nutzen. |

    Existenzgründung ist ein weiter Begriff

    Es gibt viele Förderprogramme, auf die Selbstständige und „junge“ Unternehmen Zugriff haben. Tatsächlich ist es dabei so, dass nur wenige Programme ausschließlich Erstgründern vorbehalten sind. Die meisten Programme rücken andere Kriterien als Zugangsvoraussetzungen in den Fokus. Die Bezeichnung „Existenzgründer“ ist in dieser Hinsicht irreführend, rührt allerdings aus den Förderrichtlinien. Auch mit dem Alter des Antragstellers hat die Förderung nichts zu tun. Es gilt:

     

    Die Fördermittel stellen auf den Zeitpunkt der Praxisgründung, der Übernahme oder einer Beteiligung etc. ab. Auch ein etablierter Zahnarzt kann später in seinem Berufsleben einen zweiten Standort eröffnen oder sich mit einem anderen Zahnarzt zusammentun. Insofern ist Existenzgründer im Fördersinn, wer ein neues Vorhaben auf den Weg bringt (im Folgenden: Gründer).