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  • · Fachbeitrag · Praxisentwicklung

    Investitionen in die Zahnarztpraxis: Welche öffentliche Finanzierung kann gewählt werden?

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    | Die Finanz- und Bankenkrise hat auch bei Zahnärzten zu einem Umdenken geführt: Wurde bisher fast ausschließlich die Hausbank als Kreditgeber für Praxisinvestitionen in Anspruch genommen, scheint sich nun das Spektrum deutlich zu verändern. Das ist kein Wunder, bieten doch gerade öffentliche Kreditgeber wie etwa die KfW Mittelstandsbank eine Vielzahl von Alternativen zum herkömmlichen Bank- oder Sparkassenkredit. |

    Öffentliche Finanzierung als wichtiger Baustein

    Je nach Kreditwürdigkeit des Praxisinhabers bieten öffentliche Förderprogramme äußerst günstige Konditionen: Der Zahnarzt kann mit Krediten, für die etwa ein bis zwei Prozent Zinsen pro Jahr gezahlt werden, Investitionsmaßnahmen für nahezu jeden Verwendungszweck finanziell absichern. Dazu ist es möglich, dass die jeweiligen Hausbanken - sie sind aufgrund des sogenannten Hausbankprinzips regelmäßig in die Beantragung dieser Kreditmittel einzubinden - in Form einer angemessenen Beratung ihren Anteil leisten. Zahnärzte sollten auf diese öffentlichen Finanzierungsbausteine im Rahmen einer tragbaren Gesamtfinanzierung somit nicht verzichten.

    KfW Mittelstandsbank bietet vielfältiges Programm

    Als einer der größten Kreditgeber öffentlicher Mittel gilt die KfW Mittelstandsbank; sie ist durch ihre Produktvielfalt in der Lage, fast jede wirtschaftlich vertretbare Investitionsmaßnahme von Zahnarztpraxen in unterschiedlicher finanzieller Größenordnung zu begleiten. Dabei kann es sowohl um die Gründung als auch um die Erweiterung von Zahnarztpraxen gehen:

     

    • So stellt das ERP-Gründerkredit-Startgeld Mittel bis zu 100.000 Euro für entsprechende Investitionen mit Laufzeiten von bis zu zehn Jahren (bei bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren) und zu festen Zinssätzen zur Verfügung. Die Förderung umfasst neben Praxisgründern und -nachfolgern auch Zahnärzte, die ihre Praxis höchstens seit drei Jahren betreiben.

     

    • Zahnarztpraxen in strukturschwachen Regionen können zudem das ERP-Regionalförderprogramm zur mittel- und langfristigen Investitionsfinanzierung in Anspruch nehmen. Laufzeiten bis zu 20 Jahren mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren zeichnen dieses Programm aus.

     

    • Das ERP-Innovationsprogramm wird vor allem Zahnärzten gerecht, die über neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen nachdenken und etwa Forschungsvorhaben finanzieren möchten. Attraktive Zinssätze (je nach Bonität), tilgungsfreie Jahre und ein erleichterter Kapitalzugang bei fehlenden Besicherungsmöglichkeiten bietet diese Variante.

     

    Daneben bieten auch weitere Förderbanken interessante Kreditprodukte an. So stellt zum Beispiel die NRW-Bank den freien Berufen in Nordrhein-Westfalen etwa den „Innovationskredit“ und den „Mittelstandskredit“ zur Verfügung. Zahnärzte sollten sich von ihrem Bankberater hierzu ebenso sorgfältig beraten lassen wie zu den vorgestellten KfW-Finanzierungsprogrammen.

    Der Weg zu öffentlichen Förderprogrammen

    Planen Sie die Gründung oder Erweiterung Ihrer Praxis, so sollten Sie zur Erschließung von öffentlichen Förderprogrammen wie folgt vorgehen:

     

    • Verschaffen Sie sich im Internet einen Überblick über einzelne Förderprogramme, die sich für Ihren speziellen Investitionszweck eignen.

     

    • Danach sollte sich ein Gespräch mit dem Bankberater Ihrer Hausbank anschließen. Wählen Sie hierfür einen Spezialisten für öffentliche Förderprogramme. Bitten Sie ihn, bei der Auswahl der geeigneten Programme behilflich zu sein und Sie bei der weiteren Beratung zu unterstützen.

     

    • Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater und dem Bankmitarbeiter legen Sie den konkreten Finanzierungsplan fest. Klären Sie, welche Unterlagen für die Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Lage besorgt werden müssen.

     

    • Sämtliche Überlegungen sollten Sie durch einen Zeitplan konkretisieren. Beachten Sie hierbei die Bearbeitungszeiträume der beteiligten Banken!

    Wie legt die Hausbank den „risikogerechten Zins“ fest?

    Bei der Festlegung des Zinssatzes werden die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahnarztes bzw. der Praxis (Bonität) sowie die zur VerfZügung stehenden Kreditsicherheiten berücksichtigt. Dabei gilt grundsätzlich: Je besser die Bonität und je werthaltiger die Sicherheiten, desto niedriger ist der Zinssatz.

     

    Zunächst wird die Bonität mithilfe Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung beurteilt. Im Ergebnis wird der Zahnarzt bzw. die Praxis von der Hausbank einer - von der KfW definierten - Bonitätsklasse zugeordnet. Danach prüft die Hausbank die vorgesehenen Kreditsicherheiten und schätzt ein, welcher Kreditanteil durch zu erwartende Erlöse aus diesen Sicherheiten abgedeckt werden kann. Hierdurch wird die Werthaltigkeit jeder Sicherheit ermittelt. Danach werden die Sicherheiten in eine von mehreren Besicherungsklassen eingeordnet.

     

    Abschließend kombiniert die Hausbank die ermittelten Bonitäts- und Besicherungsklassen und gelangt so zu einer von mehreren Preisklassen. Jede dieser Preisklassen umfasst einen Bereich mit einer festen Zinsobergrenze. Ihre Hausbank wird Ihnen einen Zinssatz innerhalb dieses Bereichs anbieten.

     

    Weiterführender Hinweis:

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 23 | ID 38049190