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  • · Fachbeitrag · Praxisfinanzen

    Die 3 wichtigsten Maßnahmen beim Thema „Lebensversicherungsbeiträge zur Kredittilgung“

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    | Inhaber von Zahnarztpraxen können die niedrigen Anlagezinsen in große Schwierigkeiten bringen. Im Vertrauen auf stabile Zinssätze hatten viele von ihnen in der Vergangenheit Lebensversicherungen abgeschlossen, deren Beiträge als Tilgungsersatz für parallel beantragte Kredite zweckentfremdet wurden. Statt die üblichen Kreditzinsen zu zahlen, wurden mit diesen nicht geleisteten Raten Lebensversicherungen „angespart“- sie sollten dafür verwendet werden, später fällige Kredite zurückzuzahlen. |

    Vorhersage der Finanzberater - und die Wirklichkeit

    Nach der Rückzahlung - so lautete oft die (meist unverbindliche) Prognose der Verkäufer - sollte noch ein mehr oder weniger erheblicher Betrag übrig bleiben, der dann zur freien Verfügung des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person stünde.

     

    So weit die Theorie. Die Praxis sieht dagegen heutzutage zumindest bei einer Vielzahl jener Lebensversicherungen, deren Finanzmanager seit Jahren den Minizinsen an den Geld- und Kapitalmärkten entkommen möchten, häufig völlig anders. Woher soll das Geld auch kommen? Herkömmliche und zumindest weitgehend sichere Geldanlagen werfen kaum Zinsen ab, und spekulative Anlageformen sind den Versicherungsunternehmen nur begrenzt erlaubt. Bleibt der Griff in versicherungstechnische Reserven - diese naturgemäß ebenfalls endlich und versprechen mittel- und langfristig keine Lösung.

     

    Zahnärzte, die sich seinerzeit zu einer solchen Kombination aus Kredit und Lebensversicherung entschlossen haben, sind gut beraten, sich dieser finanziellen „Zeitbombe“ zu widmen und sich einen Überblick über den genauen Verlust zu verschaffen. Was also sind die 3 wichtigsten Maßnahmen?

    1. Prüfen Sie Ihre Standmitteilungen sorgfältig

    Aus den regelmäßig versandten Standmitteilungen der Versicherer ist meist erkennbar, wie sich das bisherige Versicherungsguthaben im Laufe der vergangenen Jahre oder Jahrzehnte entwickelt hat. Üblich ist zudem eine Erläuterung, welche dieser Werte später verbindlich zur Auszahlung kommen und welche Werte lediglich unverbindlicher Natur sind. Diese Zahlen sind wichtige Anhaltspunkte zur Ermittlung einer etwaigen späteren Deckungslücke.

     

    Die Versicherung kann zusätzlich zumindest annähernd ermitteln, wie sich das bisherige Guthaben einschließlich zukünftiger Überschüsse bis zum Versicherungsablauf entwickeln wird - zum Beispiel, wenn die Zinsen auf dem bisherigen Niveau verbleiben. Alternativberechnungen mit wieder steigenden Zinsen sind zwar ebenfalls möglich: Wichtig ist aber eine weitgehend realistische Einschätzung der zu erwartenden Zinssätze - sie lassen aus heutiger Sicht für die nächsten zwei, drei Jahre wenig Gutes vermuten. Es gibt nämlich derzeit kaum Hinweise darauf, dass sich die wichtigen Notenbanken von ihrer Niedrigzinspolitik verabschieden. Da auch von der Inflationsseite her aktuell keine ernsthaften volkswirtschaftlichen Bedrohungen auszugehen scheinen, muss erst einmal mit weiterhin niedrigen Zinssätzen gerechnet werden. Im Übrigen dürfte es je nach Versicherungsunternehmen selbst bei moderat steigenden Zinsen schwer fallen, angemessene Erträge zu erwirtschaften.

    2. Klären Sie Verantwortlichkeiten

    Wichtig ist in dieser Situation die persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme mit der Bank bzw. dem Versicherer, die sich ja - vertreten durch ihre Mitarbeiter - beim damaligen Vertragsabschluss ebenfalls an dieser Finanzkonstruktion beteiligt haben. Hieraus ist je nach Einzelfallprüfung gegebenenfalls eine Mitverantwortung herzuleiten. Sinnvoll kann außerdem die Prüfung der Verträge sein - aus ihnen müsste hervorgehen, wie die spätere Kreditrückzahlung erfolgen und ob der Kunde für Deckungslücken überhaupt in Anspruch genommen werden soll.

     

    Interessant wird es meist dann, wenn seitens des Anbieters sogar verbindliche Wertentwicklungen zugesagt wurden, die mit der Wirklichkeit nichts mehr zu tun haben. Falls erforderlich, sollte dieser Fragenkomplex im Einvernehmen mit der betroffenen Bank bzw. Versicherung einer juristischen Prüfung unterzogen werden.

    3. Recherchieren Sie Alternativmodelle

    Wenn im Ergebnis tatsächlich mit einer Deckungslücke gerechnet werden muss, hilft nur noch Schadensbegrenzung. Diese kann durchaus darin bestehen, für den verbleibenden Betrag einen neuen Kredit mit einem günstigen Zinssatz und möglichst regelmäßigen Tilgungsraten zu beantragen. Trifft die Bank bzw. das Versicherungsunternehmen eine - wenn auch nur „moralische“ Mitverantwortung an der unschönen Situation, dürften die Chancen hierzu nicht allzu schlecht sein.

     

    Die in den meisten Fällen beste Lösung ist freilich die vollständige Rückzahlung des Darlehens aus eigenen finanziellen Mitteln. Auch dazu sollte zunächst eine Bestandsaufnahme sämtlicher Vermögenswerte erfolgen, auf die zurückgegriffen werden kann. Wichtig ist: Bei der Prüfung derartiger Vermögenswerte darf es keine Tabus geben. Selbst Verkäufe von Immobilien sollten ebenso durchgerechnet werden wie ein Rückgriff auf Anlageformen, die ursprünglich einem anderen Zweck galten - etwa zur eigenen, der über das Versorgungswerk hinausgehenden finanziellen Altersabsicherung.

     

    Ob es dann tatsächlich zu einer radikalen Lösung kommt, ist ja keineswegs sicher. Im Ergebnis ist erst einmal das Gesamtkonzept entscheidend, das zumeist mit einem Kompromiss endet, und häufig mit einem Verlust an - nicht nur „finanzieller“ - Lebensqualität einhergeht.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 23 | ID 40300920