Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Krankheitsbedingter Ausfall: So schützen sich Praxisinhaber vor den finanziellen Folgen

    von Nicole Gerwert, www.wirtschaftsberatung-fuer-zahnaerzte.de

    | Sie als Praxisinhaber tragen wirtschaftlich eine große Verantwortung - für sich selbst, für Ihre Mitarbeiter und ggf. für Ihre Familie. Alle finanziellen Sicherheiten und Überschüsse beruhen auf Ihrer Einsatzfähigkeit. Ist diese krankheitsbedingt nicht gegeben, können keine Umsätze erzeugt werden. Die Fixkosten laufen jedoch weiter und führen im schlimmsten Fall zu einem massiven finanziellen Engpass - wenn Sie nicht entsprechend vorgesorgt haben. Welche Überlegungen Sie für eine adäquate Absicherung anstellen sollten, wird nachfolgend erläutert. |

    Vertretungsmöglichkeiten bei Ausfall des Inhabers

    Laut dem Zahnheilkundegesetz (ZHKG) sind Sie als Zahnarzt verpflichtet, medizinische Behandlungen persönlich zu erbringen. Dazu gehören die Untersuchung des Patienten, die Diagnosestellung und Aufklärung, die Therapieplanung, die Entscheidung über sämtliche Behandlungsmaßnahmen, invasive diagnostische und therapeutische Eingriffe, Injektionen und natürlich sämtliche operative Eingriffe. Bei delegierbaren Leistungen trägt der approbierte Mediziner vor Ort die Hauptverantwortung dafür, dass diese lege artis erbracht werden. Das bedeutet: Fallen Sie als Praxisinhaber krankheitsbedingt aus, können Sie die Umsatzausfälle über Ihr nicht approbiertes Personal so gut wie gar nicht kompensieren.

     

    Vertretung durch Praxisvertreter oder angestellten Arzt

    Sie können sich von einem angestellten Zahnarzt oder einen Praxisvertreter vertreten lassen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen einhalten (nach §§ 12 und 13 ZHKG). Die Option mindert allerdings in der Regel Ihre Praxiseinnahmen aufgrund der Zusatzkosten, z. B. weil sich Überstunden ansammeln oder hohe Honorarsätze des Praxisvertreters anfallen. Die Kosten - sowohl in der Praxis als auch im Privaten - laufen jedoch weiter. Und die Vertretung muss zunächst gefunden werden.