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  • · Zweites Rettungspaket

    Krisenhilfen für Zahnärzte aus dem KfW-Sonderprogramm

    Bild: ©j-mel - adobe.stock.com

    von Geschäftsführerin Marion Rohwedder, Grantconsult GmbH, Kleve

    | Die Bundesregierung hat das zweite Hilfspaket geschnürt, das die Folgen der Coronapandemie abdämpfen soll. Während im ersten Hilfspaket Zuschüsse im Vordergrund standen, setzt das zweite Rettungspaket in erster Linie auf Kredite, mit denen Betroffene den Praxisbetrieb aufrechterhalten können. Für Zahnärzte kann dabei ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) interessant sein. |

    Kreditaufnahme anhand einer Beispielspraxis

    Wer auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Datenbank nach Coronahilfen durchsucht, wird von der schieren Vielfalt der Möglichkeiten überwältigt. Bundesweit gültige Programme, die Betroffene unabhängig vom Betriebssitz beantragen können, gibt es aktuell jedoch nur 20. Eines davon ist der KfW-Unternehmerkredit in seiner aufgrund der Coronakrise angepassten Variante. Er kann für betroffene Zahnarztpraxen eine interessante Alternative sein. Wie der Kredit funktioniert, wird anhand eines konkreten Beispiels vorgestellt.

     

    • Beispiel: Junge Einzel-Zahnarztpraxis

    Eine Zahnarztpraxis in einer Kleinstadt wurde 2014 gegründet und lief bisher erfolgreich. Im letzten Jahr wurde für die Erweiterung der Praxis ein Kredit über 250.000 Euro aufgenommen. Im Betrieb arbeiten neben dem Zahnarzt zwei Vollzeit- und vier Halbtagskräfte. Die monatlichen Fixkosten haben sich dadurch erhöht und liegen nun über dem branchenüblichen Durchschnitt von rund 67 Prozent bei insgesamt 72 Prozent.

    Die Coronapandemie sorgte für massive Umsatzeinbrüche von über 60 Prozent bei gleichbleibendem Kostenapparat. Bei einem Jahresumsatz von 400.000 Euro und einem Kostenapparat von 288.000 Euro jährlich ergibt das eine monatliche Belastung von 24.000 Euro. Kosten für das Fremdlabor und Materialkosten reduzieren sich zwar entsprechend, doch die Personal- und die sonstigen Kosten bleiben mit einem Anteil von 66 Prozent am Gesamtkostenapparat bestehen. Alleine die Lohn- und Lohnnebenkosten schlagen mit rund 13.000 Euro monatlich zu Buche.

    Zwar verfügt die Zahnarztpraxis über einige Rücklagen, doch diese sind in großen Teilen gebunden und wären nur unter Inkaufnahme größerer Verluste liquide zu machen. Die Aufnahme eines Kredits ist die Lösung, um den vorübergehenden Engpass zu überwinden.