· Fachbeitrag · Digitalisierung
Verschreibung von DiGA in der Zahnarztpraxis?
von Dr. med. dent. Ulrike Oßwald-Dame, München, arsdensscribo.de
| Die App auf Rezept eröffnet neue Möglichkeiten in der Gesundheitsversorgung. Kleiner Nebeneffekt: Der Leistungserbringer erhält zu jedem Zeitpunkt eine zusätzliche Vergütung, falls durch den Einsatz der DiGA im Rahmen der Behandlung zusätzliche Leistungen erforderlich sind [1]. Grundsätzlich können auch Zahnärztinnen und Zahnärzte DiGA verschreiben. |
Definition DiGA
DiGA steht für digitale Gesundheitsanwendungen. Dabei handelt es sich um medizinische Apps und andere digitale Gesundheitsanwendungen. Sie sollen den Patienten allein oder den Leistungserbringer zusammen mit dem Patienten bei der „Erkennung und Behandlung von Krankheiten sowie auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung“ unterstützen [2].
Das Medizinprodukt DiGA
DiGA werden von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet und dann durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Zahl der Verordnungen von DiGA ist zwar noch vergleichsweise gering (ca. 230.000 verordnete DiGA bis zum 30.09.2022), doch steigt diese nach einer Abfrage des Deutschen Ärzteblatts deutlich an [3].
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