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Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ aktualisiert
| Die Nutzung sozialer Medien ist auch für (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, (Zahn-)Medizinstudierende sowie Patientinnen und Patienten selbstverständlich geworden. Sie bieten Möglichkeiten für Zusammenkünfte, zum Teilen und Verbreiten persönlicher Informationen unter Freunden, Verwandten, Kollegen usw. einschließlich gesundheitsbezogener Informationen. |
Zwischenzeitlich haben sich das dynamische Feld der sozialen Medien und damit auch die Herausforderungen im Umgang damit weiterentwickelt. Die Handreichung „Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“ wurden deshalb 2023 aktualisiert, wobei insbesondere auf Microblogging-Plattformen (z. B. Twitter), Medical Influencer und die Veröffentlichung von Urkunden/Dokumenten eingegangen wurde. Auch die Aufhebung der ausschließlichen Fernbehandlung von unbekannten Patienten 2018 wurde angepasst. In Fallbeispielen wird geschildert, wo mögliche Probleme für Ärzte und Medizinstudierende liegen und wie man ihnen begegnen kann. Die Handreichung richtet sich ebenso an Neulinge wie an erfahrene Nutzer sozialer Medien.
Denn bei der Nutzung sozialer Medien im gesundheitsbezogenen Kontext sind aufgrund des vertrauensvollen (Zahn-)Arzt-Patient-Verhältnisses und der Anforderungen des Datenschutzes an die in höchstem Maße schützenswerten gesundheitsbezogenen Informationen bestimmten Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Der Austausch über soziale Medien kann das Arzt-Patient-Verhältnis auch ungünstig beeinflussen und mit datenschutzrechtlichen Problemen und weiteren juristischen Fragestellungen einhergehen. Dieser Gefahren müssen sich (Zahn-)Ärzte bei der Nutzung sozialer Medien bewusst sein. Sie müssen alle Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der individuellen Arzt-Patienten-Beziehung und den Datenschutz zu gewährleisten.