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  • · Fachbeitrag · Best Practice

    Mit erweiterten Praxisöffnungszeiten können Sie Patienten binden

    von Dr. Detlev Nies, Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, www.praxisbewertung-praxisberatung.com

    | Viele ältere Kollegen werden sich noch an „alte Regelöffnungszeiten“ erinnern: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag hatte die Praxis von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, am Mittwoch von 8:00 bis 13:00 Uhr, und der Nachmittag war am Mittwoch frei. Samstag und Sonntag war die Praxis geschlossen. Abweichungen von dieser Praxisöffnungszeit gab es maximal um 30 Minuten, Werbung war verboten. Doch das hat sich inzwischen grundlegend geändert. Erweiterte Praxisöffnungszeiten sind ein wichtiger Patientenservice geworden. |

    Das sind die Gründe für erweiterte Sprechstunden

    Für verlängerte Praxisöffnungszeiten und Sprechstunden am Abend sowie am Wochenende ist eine Reihe von Faktoren ausschlaggebend:

     

    • Viele berufstätige Patienten scheuen sich, wegen eines Zahnarztbesuchs um Urlaub oder Freistellung nachzufragen, weil sie entweder den Urlaub anders verplant haben oder ihr Arbeitgeber unter Hinweis auf Arbeitszeitmodelle eine Freistellung verweigert: Arbeitet der Patient z. B. in einem Schichtmodell, ist es ihm zuzumuten, die (Zahn-)Arzttermine auf seine arbeitsfreie Zeit zu legen (Stichwort: „Flexibilisierung“).