· BGW
COVID-19 als Berufskrankheit ‒ Zahnmedizin am wenigsten betroffen
| Die Berufsgenossenschaft für das Gesundheitswesen und die Wohlfahrtspflege (BGW) registrierte für das Jahr 2020 insgesamt 19.774 meldepflichtige Verdachtsanzeigen auf COVID-19 als Berufskrankheit. Die wenigsten davon in der Zahnmedizin, die meisten beim Klinikpersonal. |
Insgesamt wurden der BGW bis zum Jahresende gemeldet
- 85 Verdachtsfälle aus der Zahnmedizin
- 262 Sonstige
- 281 aus therapeutischen Praxen
- 356 aus beruflicher Rehabilitation und Werkstätten
- 480 aus der Kinderbetreuung
- 1.038 aus der Medizin
- 1.448 aus Beratung und Betreuung
- 6.819 aus der Pflege
- 9.005 Verdachtsfälle aus Kliniken
Es habe sich gezeigt, dass sich mit besseren Schutzmaßnahmen die Zahl der gemeldeten Fälle im Herbst gegenüber dem Beginn der Pandemie trotz der höheren Zahl von Infizierten in der Gesamtbevölkerung reduziert habe, so die BGW. Die Hygienekonzepte in Kliniken, Pflege und Praxen scheinen als Schutz vor einer Corona-Ansteckung weitgehend zu wirken.
Für die Zahnmedizin kommen die bereits vor Corona sehr hohen Hygienestandards, wie z. B. die intraorale Absaugung mit hoher Durchflussrate, zum Tragen. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) verweist zudem auf die umfangreich zusätzlich ergriffenen Maßnahmen zum Patientenmanagement in den Praxen.
Quelle: BZÄK