· Fachbeitrag · Datenschutz
Bundesdatenschutzgesetz leicht gemacht: Die 7 goldenen Regeln für die Zahnarztpraxis
von Dirk Küpper, Düsseldorf, www.dirkkuepper.de
| „Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird“, heißt es in § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dieser Beitrag enthält 7 goldene Regeln, wie Sie als Praxischef die einzelnen Punkte dieses Paragrafen in der Zahnarztpraxis umsetzen können. |
1. Zutritt zu Servern
Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren (Zutrittskontrolle). Ein Server gehört daher nicht in den Empfangsbereich, sondern steht mindestens in einem abgeschlossenen Raum. Zudem hat in der Regel nur der Praxisinhaber Zugang.
2. Zugang zu EDV-Programmen
Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können (Zugangskontrolle). Ein EDV-Arbeitsplatz kann beispielsweise in einem Behandlungszimmer mit einem Bildschirmschoner versehen werden. Dieser verlangt bei Deaktivierung ein Passwort. Gute Passwörter bestehen aus mindestens sechs Zeichen, enthalten Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen.
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