· Fachbeitrag · DS-GVO und Patientenrechte
Wann und wie oft sind die Patienteninformationen erforderlich?
| FRAGE: „Wann und wie oft müssen die Patienten über ihre Rechte gemäß DS-GVO informiert werden?“ |
Antwort: Die Patienteninformation muss in zeitlicher Nähe zur (ersten) Datenverarbeitung erfolgen. Diese Information muss nicht bei jedem Kontakt wiederholt werden. Ändert sich allerdings etwas im Prozess Ihrer Datenverarbeitung, dann müssen Sie Ihre Patienten darüber informieren.
(mitgeteilt von Dr. med. dent. Markus Heckner, Geschäftsleitung DENS GmbH, Teltow, www.zahnarztsoftware.de)
Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 7 | ID 45516693