· Fachbeitrag · GOZ-Novelle
Praxishinweise zur GOZ-Übergangsregelung und deren Umsetzung in der Zahnarztpraxis
von Anja Kotsch, dentisratio GmbH, Potsdam, www.dentisratio.de
| Die neue GOZ tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Die Zeit zum Übergang ist nicht mehr lang und viele Praxen erstellen in diesem Jahr keine Heil- und Kostenpläne mehr. Der Grund hierfür ist die Ansicht Vieler, dass das Honorar im Bereich der prothetischen Leistungen angehoben wurde. Auf den ersten Blick erscheint diese Überlegung nachvollziehbar; indes stellt sich die Frage, ob dies im laufenden Praxisbetrieb auch so umgesetzt werden kann. Eine weitere Frage ist, wie mit den bereits erstellten bzw. genehmigten Heil- und Kostenplänen verfahren wird. Für Praxen mit einem hohen Anteil von Kassenpatienten ist der Übergang auf die neue GOZ mit größerem Aufwand verbunden als für Praxen mit hohem Privatpatientenanteil oder reine Privatpraxen. |
Die Übergangsvorschriften in § 11 GOZ
Für den Übergang von der alten zur neuen GOZ gibt es im § 11 der „GOZ 2012“
Übergangsvorschriften, die folgendermaßen lauten:
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