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  • · Fachbeitrag · Kooperationen

    Zahnärztliches MVZ und BAG im Vergleich - eine Übersicht

    von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, und Dipl. Volkswirtin Katja Nies, Köln

    | Facharztgleiche Medizinische Versorgungszentren (MVZ) - und somit auch reine Zahnarzt-MVZ (Z-MVZ) - sind seit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) zum 23. Juli 2015 möglich. Laut dem „Bundesverband Medizinische Versorgungszentren - Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e. V.“ (BMVZ) sind seit Juli 2015 bereits rund 100 Z-MVZ gegründet worden. Es stellt sich nun die Frage, unter welchen Umständen die Z-MVZ gegenüber der herkömmlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) Vorteile bieten. |

    Woran ist vor der Gründung zu denken?

    In ZP wurden in verschiedenen Beiträgen - u. a. in Nrn. 06/2016, 03/2016 und 11/2015 - bereits Einzelaspekte, die für oder gegen die Gründung eines rein zahnärztlichen MVZ sprechen, behandelt. Der Grundkonsens aus bisherigen Erfahrungen und Fachbeiträgen besteht darin, dass die Gründung eines Z-MVZ hauptsächlich Vorteile für große (expansionswillige) Zahnarztpraxen bzw. BAGs bringt - weniger für mittlere und kleine Praxen.

     

    Im Folgenden werden einige wichtige Punkte aufgeführt, die bei Gründung, beim laufenden Betrieb, aber auch bei einem Gesellschafterwechsel bzw. Verkauf in die Überlegungen und Berechnungen einfließen sollten, wenn sich Zahnärzte entweder in herkömmlicher Weise in einer Zahnärzte-BAG oder in einem MVZ zusammenschließen wollen. In die Überlegungen einbezogen werden auch bestehende expansionswillige Zahnärzte-BAGs, die über die Gründung eines Z-MVZ nachdenken.