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Datenschutz: Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Labor nötig?
| FRAGE: Wie sehen Sie das: Ist in Baden-Württemberg (BW) zwischen der Zahnarztpraxis und dem Labor wegen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich? |
Antwort: Nein, zwischen Zahnarzt und Labor muss (in BW) kein AVV geschlossen werden. Denn auf der Seite der Landeszahnärztekammer BW unter iww.de/s3194 heißt es: „06.03.2019: Kapitel 2 ‒ Auftragsverarbeitung. Das Kapitel wurde hinsichtlich der Hinweise zur Auftragsverarbeitung bei der Zusammenarbeit mit zahntechnischen Laboren überarbeitet. Eine Auftragsverarbeitung bei der Zusammenarbeit wird nicht mehr angenommen. Bisher schon geschlossene Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit zahntechnischen Laboren können jedoch fortbestehen. Diese müssen nicht revidiert werden. Ein Muster für eine Verschwiegenheitsbelehrung für zahntechnische Labore nach § 203 wurde zum Download bereitgestellt.“