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  • · Patientenkommunikation

    Halal oder haram?

    Bild: © CC BY 2.0_flickr.com_15099163709_7775c74a7f_h

    von Angelika Schreiber, Hockenheim und Mihrican Özdem, Landau

    | Zulässig oder verboten, erlaubt oder tabu? Was bedeutet das? Für Muslime umfasst der Begriff „halal“ alles, was erlaubt ist. „Haram“ hingegen bedeutet das Gegenteil, das Verbotene, was von Allah bestraft wird. Dieses Gebot bezieht sich u. a. auf Essensvorschriften und hat somit Auswirkungen auf medizinische Behandlungen, z. B. beim Einsatz von Medikamenten, die verbotene Inhaltsstoffe beinhalten. Wie diese Problematik und auch mögliche Unsicherheiten im Umgang mit muslimischen Patienten in der zahnärztlichen Praxis gelöst werden können, erfahren Sie im folgenden Beitrag. |

    Auch Medikamente können haram sein

    Zu den verbotenen Lebensmitteln gehören u. a. Schweine-, Esels- und Pferdefleisch und zu den verbotenen Getränken Alkohol. Grundsätzlich sollen diese Mittel auch nicht in Form von Inhaltsstoffen in Medikamenten und Materialien, die zur Heilung von Krankheiten erforderlich sind, eingenommen werden. Dadurch geraten praktizierende Muslime bei medizinischen Behandlungen unter Umständen in Konflikte. Dieses Dilemma tritt in der Zahnarztpraxis vor allem bei chirurgischen oder parodontalchirurgischen Eingriffen auf, wenn entsprechende Produkte zur Anwendung kommen sollen.

    Muslime sind verschieden

    Während die Regeln für Speisen und Getränke eindeutig sind, liegen für Medikamente und die Behandlung von Erkrankungen für Muslime keine eindeutigen Interpretationen vor. Wie muslimische Patienten damit umgehen, hängt davon ab, ob und wie stark religiös sie sind: