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  • · Patientenmanagement

    Coronapandemie und Terminmanagement ‒ eine besondere Herausforderung

    Bild: ©200 Degrees - pixabay.com

    von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement sowie Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Dortmund

    | Auch nach über einem Jahr Coronapandemie hat das Virus seinen Schrecken nicht verloren. Viele Patienten sind nach wie vor verunsichert, ob sie ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt aufsuchen sollen oder nicht. Wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Zahnreinigungen werden dadurch nach wie vor verschoben oder kurzfristig abgesagt. Wie Sie hier gegensteuern können, lesen Sie in diesem Beitrag. |

    Bei der Vorsorge am Ball bleiben!

    Zu Beginn der Coronapandemie, im Frühjahr 2020, wurde aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus empfohlen, nur die notwendigsten zahnmedizinischen Behandlungen durchzuführen. Dabei waren und sind Zahnarztpraxen aufgrund ihrer strengen Hygienemaßnahmen auch in Zeiten der Coronapandemie immer sicher.

     

    Sollten Sie also feststellen, dass Patienten, die sonst regelmäßig zur Kontrolle erscheinen, noch keinen Termin vereinbart haben, können Sie diese Patienten gezielt erinnern. Die Erinnerung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einverständnis des Patienten zulässig: Der Zahnarzt kann mit einer Erinnerung im besonderen Interesse der Gesundheit der Patienten handeln, wodurch er seine Berufspflicht nicht verletzt, sondern erst recht ernst nimmt. Warten Sie also nicht darauf, dass der Patient sich kurz vor Ende des Jahres meldet, wenn Sie keine freien Termine mehr haben, sondern steuern Sie dem jetzt aktiv entgegen. Klären Sie Ihre Patienten im Rahmen der Erinnerung über die Notwendigkeit der Vorsorge auf und seien Sie offen für Fragen. Das schafft Vertrauen und erhöht die Patientenbindung.