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  • · Fachbeitrag · Praxisbewertung (Teil 2)

    Kalkulatorischer Zahnarztlohn und Praxissubstanz: So sind die Auswirkungen auf den Praxiswert

    von Oliver Frielingsdorf, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, www.frielingsdorf-partner.de

    | Wie viel ist meine Praxis wert? Diese Frage stellt sich Zahnärzten z. B. dann, wenn sie ihre Praxis abgeben oder wenn sie einen neuen Partner aufnehmen wollen. Beeinflusst wird der Wert einer zahnärztlichen Praxis von zahlreichen Faktoren. Neben den Mitbewerbern und dem Praxispersonal (siehe ZP 03/2017, Seite 14 ) sind dies vor allem der sogenannte „kalkulatorische Zahnarztlohn“ und die Praxissubstanz. Wie wirken sich diese Größen bei einer Praxisbewertung aus und wie werden sie ermittelt? |

    So wird der kalkulatorische Zahnarztlohn ermittelt

    Bei der Ermittlung des Praxiswerts sollen nur die übertragbaren Bestandteile der Praxis bewertet werden. Dazu gehört jedoch der auf die persönliche Arbeitsleistung des zahnärztlichen Praxisinhabers entfallende Teil des Ertragswerts - der sogenannte „kalkulatorische Zahnarztlohn“ - nicht. Dieser ist vom Praxiswert abzuziehen. Daraus ergibt sich eine einfache Mechanik: Mit steigendem Inhaberlohn sinkt der Praxiswert und umgekehrt!

     

    • Definition des kalkulatorischen Zahnarztlohns

    Der Begriff „kalkulatorischer Zahnarztlohn“ bezeichnet ein fiktives Gehalt, das ein Praxisinhaber verdienen müsste, wenn er angestellt wäre.