· Fachbeitrag · Praxisbewertung (Teil 2)
Praxiswertbestimmung: Auf die Ermittlung der künftigen Erträge kommt es an
von Oliver Frielingsdorf, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, www.frielingsdorf-partner.de
| Die Frage nach einem fairen Preis für die Zahnarztpraxis bringt immer auch die Frage nach der richtigen Bewertungsmethode mit sich. Sachverständige greifen meist auf ein Verfahren zurück, bei dem künftige Erträge im Mittelpunkt stehen. Als Goldstandard hat sich da inzwischen das „modifizierte Ertragswertverfahren“ etabliert. |
Auswahl der Bewertungsmethode
In der Bewertungspraxis wird heute von Sachverständigen bundesweit grundsätzlich und bei allen Bewertungsanlässen das sogenannte modifizierte Ertragswertverfahren angewandt. Es empfiehlt sich, nicht mehr hinter diesem Standard zurückzubleiben. Denn Wertermittlungen, die auf einer anderen als der modifizierten Ertragswertmethode beruhen, sind von interessierter Seite sowohl mittels BGH-Rechtsprechung als auch mittels einfacher sachlicher Argumentation falsifizierbar und haben daher wenig Überzeugungskraft. Das gilt insbesondere auch für die sogenannte „BÄK-Richtlinie“. So ist es unter öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen heute Konsens, dass die BÄK-Hinweise zur Praxisbewertung im konkreten Fall nicht anwendbar sind.
Auch von einfachen Faustformeln zur Praxiswertermittlung ist dringend abzuraten. Gerade ertragsstarke Praxen oder Anteile an Berufsausübungsgemeinschaften, Praxen mit teurer Einrichtung oder Praxen mit Zukunftspotenzial werden durch Faustformeln regelmäßig deutlich unterschätzt.
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