· Fachbeitrag · Praxisentwicklung
Erfolgsorientierte Vergütung in der Prophylaxe
von RA Katharina Müller, LL.M. oec., Osborne Clarke, Köln,www.osborneclarke.de
| Erfolgsorientierte Vergütungen sind in den letzten Jahren auch in Zahnarztpraxen immer beliebter geworden. Als variabler Bonus neben einer festen Monatsvergütung sind sie ein wichtiges Mittel, um Mitarbeiter zu führen und zu motivieren. Worauf der Zahnarzt bei der rechtssicheren Einführung des Vergütungsmodells achten sollte, erläutert dieser Beitrag. |
Hintergrund
Im Bereich der Prophylaxe ist es für Zahnärzte besonders attraktiv, Mitarbeiter durch Bonuszahlungen zur aktiven Kundengewinnung anzuhalten und damit den ökonomischen Erfolg der Praxis zu steigern. Hierfür können Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Ob und in welcher Höhe der Bonus ausbezahlt wird, hängt davon ab, zu welchem Anteil der Mitarbeiter die vereinbarten Ziele erreicht hat. Der Zahnarzt sollte die Eckpunkte der variablen Vergütung jährlich neu verhandeln.
PRAXISHINWEISE | Im laufenden Arbeitsverhältnis ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, einen Teil des Gehalts nunmehr einseitig von dem Erreichen bestimmter Ziele abhängig zu machen. Hier müssen Sie eine neue Vereinbarung treffen! Besteht bei großen zahnärztlichen Gemeinschaftspraxen ein Betriebsrat, muss dieser bei der Einführung eines variablen Vergütungssystems mitbestimmen. Dies sieht das Betriebsverfassungsgesetz vor. |
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