· Fachbeitrag · Praxishygiene
15 typische Fehler: Hygienemängel wegen fehlerhafter Dokumente und Dokumentationen
von Viola Milde, Hygieneberatung, Hamburg, www.vmh-hamburg.de
| Die ZP-Beitragsserie „15 typische Fehler“ beschreibt häufige Hygienemängel, die in den Mängelprotokollen der begehenden Behörden benannt werden. Unter TOP 7 wird erläutert, welche Dokumente vorhanden sein müssen; TOP 8 zeigt Fehler auf, die häufig bei der Dokumentation von Prozessen gemacht werden. |
TOP 7: fehlende oder fehlerhafte Dokumente
Im Zuge der behördlichen Überprüfung einer Praxis werden auch die Praxis-Dokumente unter die Lupe genommen. Neben der Kontrolle der RKI-konformen Aufbereitung der Medizinprodukte prüfen die Gesundheits- oder Bezirksämter die infektionspräventiven Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und den e„Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA). Der Fokus der Gewerbeaufsicht (in einigen Bundesländern = Regierungspräsidium oder Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz [BGV]) liegt auf sämtlichen Themen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Kontrolliert werden die „praxisindividuellen Basisdokumente“ (z. B. Hygieneplan, Praxisreinigungs-/Desinfektionsplan) sowie die Standard-Arbeitsanweisungen (SAA) zur Aufbereitung der Medizinprodukte. Folgende Dokumente sollten erfahrungsgemäß in jedem Fall griffbereit und individualisiert vorhanden sein (die Aufzählung ist aber nicht abschließend):
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