· Fachbeitrag · Praxishygiene
Die Last mit dem Wasser in Behandlungseinheiten: Anforderungen laut S2k-Leitlinie
von Wolfgang Haferkamp, Paderborn, www.haferkamp-beratung.de
| Hygiene gehört zum Standard einer zahnärztlichen Praxis. Der Umgang mit Wasser ist ein Teil der Hygiene, auch wenn dies manchen nicht bewusst ist. Denn Wasser ist einfach da, es wird gebraucht zum Waschen, Kühlen, Schmieren, Reinigen und Spülen. Und es kommt aus der Leitung, man darf es trinken - also ist es sauber. Aber in Gesundheitseinrichtungen und vor allem in zahnmedizinischen Praxen ist das deutlich komplizierter. Insbesondere für die Behandlungseinheiten sind viele Anforderungen zu beachten. Welche - und wo die Tücken sind - erfahren Sie nachfolgend. |
Die AWMF-S2k-Leitlinie für Wasser in Behandlungseinheiten
Nicht nur aus hygienischen Gründen verdienen zahnmedizinische Behandlungseinheiten eine gesonderte Betrachtung, wird doch ständig mit Wasser am Patienten gearbeitet. Zahnmediziner und ihr Team kommen ständig mit Wasser in Kontakt. Es bestehen gesundheitliche Gefahren durch Verkeimung, die es zu verhindern gilt. Um hier die Grundlagen zu beschreiben, hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) eine S2k-Empfehlung (= Leitlinie) veröffentlicht. Sie lautet: „Hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten“ (AWMF-Register Nr. 075-002, 2014; AWMF).
Das Wasser in Behandlungseinheiten - zumindest das in den Dentaleinheiten - unterliegt nicht direkt den Regelungen der Trinkwasserverordnung. Die Dentaleinheiten müssen durch eine Sicherheitseinrichtung vom Trinkwassernetz getrennt werden. Der Grund dafür ist die „Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“ (DIN EN 1717:2011-08/DIN 1988 Teil 4). Es hat einige Fälle gegeben, in denen eine rückwärtige Verkeimung des Trinkwassers festgestellt wurde. Labortests haben diese Gefahr bestätigt.
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